Träger
Die Stadt Vreden, der SKF, die evangelische Kirchengemeinde und die katholische Kirchengemeinde St. Georg bilden den Trägerverbund des Jugendwerkes Vreden e.V. und ist ein Träger der freien Jugendhilfe (nach § 75 SGB VIII).
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat jederzeit das Recht, dem Vorstand übertragene Aufgaben an sich zu ziehen.
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und vier Beisitzenden. Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Er führt alle Geschäfte des Vereins soweit sie nicht ausdrücklich durch Beschluss oder nach der Satzung der Mitgliederversammlung vorgehalten sind. Seine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Der Vorstand ist zuständig für die Einstellung des Personals. Er übt die Dienst- und Fachaufsicht aus. Näheres regelt die Geschäftsordnung.